AGB – CrossFit Gorilla Squad

  1. Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Veranstaltungsort, Teilnehmer, Sporttauglichkeit
  1. CrossFitGorillaSquad/GorillaAthletik ist ein umfassendes Training der Basisfähigkeiten – Kraft, Ausdauer

und Schnelligkeit – und wird von der Winter Schönemann GbR sowie von ihnen beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet und durchgeführt.

  1. Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist: Winter Schönemann GbR CrossFitGorillaSquad/Gorilla Athletik Industriestraße 18, 73650 Winterbach.
  1. Soweit das Trainingsprogramm keine Abweichungen vorsieht, ist der Veranstaltungsort die CrossFit Box, Industriestraße 18, 73650 Winterbach, betrieben von der Winter Schönemann GbR. Die Trainingseinheiten werden grundsätzlich in der oben genannten CrossFit Box durchgeführt. Änderungen des Veranstaltungsortes bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig auf der Webseite, auf Resawod oder per Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich ebenfalls auf der Webseite. Des Weiteren ist die Hausordnung zu beachten. Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
  1. Die vereinbarte Klassenbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gemäß § 611 BGB.
  1. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Die Winter Schönemann GbR behält sich jedoch die Entscheidung im Einzelfall vor, Minderjährigen das Training zu ermöglichen. In diesem Fall ist bei Abschluss des Vertrages/dem Anmelden beim Probetraining/dem Kauf einer „10er Karte“ unbedingt die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen. Schüler bis zum 18 Lebensjahr erhalten 20% Rabatt auf den „all in“ Vertrag.
  1. Der Teilnehmer versichert gegenüber der Winter Schönemann GbR, sportgesund zu sein und ist verpflichtet, sich selbst darüber zu informieren, ob die Teilnahme am Trainingsbetrieb mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Die Winter Schönemann GbR empfiehlt eine ärztliche Sporttauglichkeitsuntersuchung vor dem Trainingseinstieg.
  1. Die WinterSchönemann GbR zieht zum 01.10.2023 in neue Räumlichkeiten, ab dem 01.01.2023 ändert sich die Firmierung in die WinterSchönemannGmbH, beides berechtigt, da vorher bekannt gegeben nicht zur Sonderkündigung.

1.8 Der Vertrag zwischen Mitglied und der WinterSchönemann GbR geht bei

Umfirmierung zum 01.01.2023 in die WinterSchönemannGmbH über, der Vertrag bleibt wirksam.

2 Training

2.1 Die Dauer einer Klasse beträgt i. d. R. 60 Minuten.

2.2 Die Anmeldung zu den Trainingseinheiten erfolgt online über Resawod, welches

den Teilnehmern

online und per App zur Verfügung steht. Sollte ein Training bereits ausgebucht sein, kann man sich auf die Warteliste einbuchen und wird benachrichtigt, sobald ein Platz frei wird. Ansonsten muss der Teilnehmer auf eine andere Trainingseinheit ausweichen. Es gelten die jeweiligen Buchungsregeln der Klasse, welche auf Resawod einzusehen sind.

2.3 Die Mitgliedschaft „all in“ beinhaltet beliebige Trainingseinheiten pro

Kalenderwoche.

2.4 Bei der Buchung über die 10-er Karte wird ein Kontingent, pro gebuchtem Slot

abgezogen.

2.5 Die Klasse findet ab einer Buchung von 3 AthletInnen statt, die Änderungen im

Klassenplan berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

2.6 Eine ordentliche Anmeldung kann ab 72 Stunden bis 1 Stunde vor Klassenbeginn

erfolgen.

2.7 Eine ordentliche Abmeldung des Teilnehmers kann bis 1 Stunde vor

Klassenbeginn erfolgen.

2.8 Bei Nichteinhaltung der ordentlichen Abmeldefrist von 1 Stunde wird der Kurs von

dem jeweiligen Buchungskontingent abgezogen.

2.9 Art, Umfang und Ort der jeweiligen Trainingseinheit bestimmt der Trainer. Den

Teilnehmern wird der jeweilige Trainingsinhalt vor Klassenbeginn erläutert.

2.10 Der Teilnehmer ist für eine entsprechende und saubere

Sportbekleidung/Wetterbekleidung selbst verantwortlich.

2.11 Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.

2.12 Der Trainer ist berechtigt, den Teilnehmer vom weiteren Training

auszuschließen, sofern dieser den Trainingsbetrieb umfassend stört oder

dieses aus gesundheitlichen Gründen erforderlich erscheint.

3 Mindestvertragslaufzeit, Kündigung

3.1 Eine „10er Karte“ verliert sechs Monate nach Vertragsabschluss/Kauf ihre

Gültigkeit und verlängert sich nicht.

3.2 „Drop In“ gestattet dem Teilnehmer eine einmalige Teilnahme an einer Klasse.

3.3 Die angebotenen Verträge (mit Ausnahme der „10er Karte“, des „Drop In“ und der

Leistungen des („Personaltrainings“) haben eine Mindestlaufzeit der gebuchten Vertragsmodalität (6/12 Monate). Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um diese, sofern das Mitglied nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

3.5 Im Fall von Preiserhöhungen über 5% hat das Mitglied ein

Sonderkündigungsrecht nach Ziff. 5.2.

3.6 Eine vorübergehende Verminderung aus gesundheitlichen, geschäftlichen,

privaten oder sonstigen Gründen berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der Einrichtung und der Durchführung der Programme, sie beruht vielmehr darauf, dass CrossFitGorillaSquad/Gorilla Athletik dem Mitglied Räume, Ausstattungen und Einrichtungen auf eigenes Risiko zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt. Versäumt das Mitglied Veranstaltungen oder Besuchszeiten, ist CrossFitGorillaSquad/Gorilla Athletik weder zu irgendeiner Nachleistung noch zur Rückzahlung oder Teilrückzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

3.7 Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich.

4 Geltungsbereich

4.1 Die AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Winter Schönemann GbR und dem Teilnehmer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Teilnehmer, der an den Trainingseinheiten teilnehmen möchte, schließt in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes einen Vertrag ab oder erwirbt eine „10er Karte“. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zweimal ein gebührenpflichtiges Probetraining nach vorheriger Anmeldung zu absolvieren. Des Weiteren können Teilnehmer mit bereits grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten ein „Drop In“ erwerben. Die dazu benötigten Fähigkeiten und Fertigkeiten werden vom jeweiligen Trainer im Sinne einer Anamnese überprüft. „Personaltraining“ fällt ebenso unter die oben genannten Bedingungen.

4.2 Im Rahmen des Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, die Monatsdauer der Mitgliedschaft festgelegt sowie eine Einzugsermächtigung für die monatliche Vergütung erteilt oder ein Dauerauftrag eingerichtet.

4.3 Mit dem Erwerb einer „10er Karte“ oder „Drop In“, dem Abschluss eines Vertrages oder der Teilnahme am Probetraining akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB liegen in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus.

4.4 Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend sowie unverbindlich und ist insbesondere vom aktuellen Klassenangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Vertrag/dem Kauf einer „10er Karte“, „Drop In“, meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Die Winter Schönemann GbR kann ohne Angabe von Gründen das Angebot ablehnen.

4.5 Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist nur bedingt möglich.

4.6 Freies Training (sog. „Open Gym“/“Kraftfläche)
Für das freie Training wird lediglich die Nutzung der dafür vorgesehenen Fläche und Geräte ermöglicht und es findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei gleichzeitig laufender Klasse, die Nutzung der Fläche und der Geräte vorrangig den Teilnehmern des Klasse obliegt. Auch die Lautstärke während der freien Nutzung ist entsprechend anzupassen, so dass der Klasseablauf nicht gestört wird. Dabei ist den Anweisungen der Trainer zwingend Folge zu leisten.

4.7 Freies Training mit Nutzung des freien Zugangs (Ergänzend zu 4.6)
Das freie Training mit der Zusatzleistung zur Nutzung des freien Zugangs wird nur persönlich ausgewählten Mitgliedern gewährt und bedarf dem Unterzeichnen einer Zusatzvereinbarung. Anschließend bekommt das Mitglied die vereinbarte Freischaltung über die Zugangsapp. Nur Mitglieder mit unterzeichneter Zusatzvereinbarung sind dazu berechtigt die Box auch außerhalb der Kurszeiten (jedoch nur von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr und am Samstag, Sonn- und Feiertagen zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr) zu nutzen. Finden Seminare in den Räumlichkeiten statt, besteht keine Möglichkeit zur Nutzung.Die eigenverantwortliche Gewährung der Nutzung der Box gegenüber Dritten (dazu zählen alle Personen ohne unterzeichnete Zusatzvereinbarung) außerhalb der ausgehängten Kurszeiten sowie die Weiterreichung der App an Dritte ist strengstens untersagt. Bei Missachtung dieser Regelung wird der persönliche Zugang umgehend entzogen. Für die freie Nutzung mit der Zusatzoption eines persönlichen Zugangs wird eine zusätzliche monatliche Gebühr erhoben,

welche sich auf den entsprechenden Mitgliedsbeitrag addiert.

Weitere Regelungen sind in der Zusatzvereinbarung „Freies Training mit persönlichem Zugang“ geregelt.

5 Preise

5.1 Alle vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Bei

Änderung der

gesetzlichen Umsatzsteuer, ist der Teilnehmer/das Mitglied zur Zahlung des entsprechend erhöhten Beitrages verpflichtet.

5.2 Nach Ablauf der Vertragsabhängigen Mindestvertragslaufzeit behält sich die

Winter Schönemann GbR vor, unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende, die Beiträge zu erhöhen. Bei einer Erhöhung über 5% steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung zu.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlung der Gebühr der „10er Karte“ und des „Personaltrainings“ ist bis

spätestens zum 1. des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats auf das Konto der Winter Schönemann GbR zu leisten oder bar zu bezahlen.

6.2 Der vertraglich festgeschriebene Monatsbeitrag der Verträge ist jeweils zum

1. eines Monats auf das Konto der Winter Schönemann GbR zu zahlen oder wird bei Lastschrifteinzug abgebucht. Die Bezahlung des ersten Monatsbeitrages erfolgt anteilig ab dem Stichtag des Mitgliedschaftsbeginns.

6.3 Als Zahlungsmöglichkeit besteht das Lastschriftverfahren.          

Bei nicht Deckung des Kontos, trägt der Teilnehmer/das Mitglied die entstandenen Mehrkosten.

6.4 Gerät der Teilnehmer/das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei

Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so wird der gesamte bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende offene Beitrag sofort zur Zahlung fällig.

6.5 Alle seitens des Teilnehmers/Mitglieds getätigten Einkäufe

(„Drinks & Nutrition“, „Shop“) müssen mit einer Frist von 14 Tagen bezahlt werden. Bei Zahlungsverzug werden alle ausstehenden Beträge zzgl. der entstandenen Mehrkosten per Lastschrift eingezogen.

7 Ruhen des Vertrages

7.1 Ein Ruhen des Vertrags ist nach Rücksprache bedingt möglich.

8 Haftung

8.1 Die Winter Schönemann GbR haftet nicht für etwaige Nichterreichung des vom

Teilnehmer/Mitglied mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

8.2 Die Winter Schönemann GbR haftet nicht für die vom Teilnehmer/Mitglied selbst

verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, diese beruhen auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der Winter Schönemann GbR, seiner Vertreter, insbesondere der Trainer.

8.3 Die Winter Schönemann GbR haftet nicht für Sachschäden oder den Verlust von

Sachen des

Teilnehmers/Mitglieds, es sei denn die Winter Schönemann GbR, seine Vertreter oder Trainer haben diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

8.4 Die Winter Schönemann GbR empfiehlt den Teilnehmern/Mitgliedern sich

eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die beim Training oder

auf dem Weg von und zum Training entstehen können, zu versichern.

8.5 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens,

Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers/ Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

8.6 Sofern die Winter Schönemann GbR aufgrund einer Vereinbarung im Einzelfall

Sachen verkauft (z.B. Sportbekleidung, etc.) oder den Verkauf solcher Sachen vermittelt, so verjähren etwaige Mängelansprüche des kaufenden Teilnehmers/Mitglieds gegen die Winter Schönemann GbR abweichend von der gesetzlichen Regelung nach einem Jahr, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

8.7 Muss die Winter Schönemann GbR eine Veranstaltung bzw. eine Klasse

aufgrund unverschuldeter und unvorhergesehener Umstände (z.B. Wetter, kurzfristige Trainererkrankung, etc.) verlegen oder absagen, stehen dem Mitglied keine Ersatzansprüche zu. Schließungszeiten werden dem Mitglied rechtzeitig durch Nachricht (Mail) bekannt gegeben. Die Schließungszeiten liegen unter 26 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Die daraus entstehenden Einschränkungen berechtigen das Mitglied nicht, Beitragszahlungen einzustellen.

9 Datenschutz

9.1 Im Zuge der Vertragsunterzeichnung erklärt der Teilnehmer/das Mitglied sein

Einverständnis zur Speicherung der personenbezogenen Daten. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

9.2 Der Teilnehmer/das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die Winter   Schönemann GbR das

entstandene Foto- und Videomaterial im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit          nutzen darf.

9.3 Zum Zwecke der Kredit- und Bonitätsprüfung wird die Winter Schönemann GbR ggf. ein Datenaustausch mit dem jeweiligen Kreditdienstleistungsunternehmen   vornehmen.

9.4 Der Teilnehmer/das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Winter     Schönemann GbR bei Bedarf entsprechende Daten per E-Mail an diesen         heranträgt.

9.5 Jeder Teilnehmer/jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit über die gespeicherten     Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit         der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

10.2 Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein          bzw. werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon         unberührt.

10.3 Beide Vertragsparteien sind zu gegenseitiger Loyalität verpflichtet und werden     sich nicht herabwürdigend über die Person bzw. Dienstleistungen äußern,   auch nicht gegenüber Dritten.

10.4 Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die         restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder   nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht ein

($$ 305-310 BGB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11 Sonstiges

11.1 Eine laufende Klasse wird nicht gestört, diese startet pünktlich.

11.2 Den Coaches wird zugehört, ihren Weisungen ist Folge zu leisten.

11.3 Trainingsgeräte sind nach deren Nutzung sauber an den jeweiligen     Aufbewahrungsort zurückzubringen. Beschädigungen und Defekte sind den Coaches sofort zu melden. Vorsätzliche und durch grobe Fahrlässigkeit           entstandene Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben.

11.4 Hantelstangen, Kettlebells oder Dumbells nur im Notfall fallen lassen „dropen“.

11.5 Das Betreten der Trainingsflächen ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen        Sportschuhen gestattet.

11.6 Trinkflaschen/Handtücher nicht auf den Trainingsgeräten abstellen.

11.7 Taschen/Rucksäcke werden nicht mit auf die Trainingsfläche genommen.

11.8 Das Rauchen ist in den Anlagen von CrossFit Waiblingen untersagt.

        Stand: 10/2022 Copyright by: CrossFitGorillaSquad/Gorilla Athletik